Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rockwool International A/S; Chicago Metallic Corporation - BWB/Z-2119 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rockwool International A/S; Chicago Metallic Corporation

BWB/Z-2119

27.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rockwool International A/S, Dänemark, beabsichtigt, 100% der Anteile an Chicago Metallic Corporation, USA (mit Ausnahme von CMCs Geschäft für akustische Deckenplatten) und somit die alleinige Kontrolle über CMC zu erwerben. Rockwool erzeugt Dämmstoffe und andere Produkte für die Bauindustrie (hauptsächlich aus Steinwolle hergestellt), einschließlich Deckenplatten.Chicago Metallic Corporation erzeugt in Europa Deckenraster (als Unterkonstruktionen).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.09.2013 weggefallen.

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