Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ascendum, S.A.; Volvo Baumaschinen Österreich GmbH; Volvo Romania s.r.l. - BWB/Z-2118 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ascendum, S.A.; Volvo Baumaschinen Österreich GmbH; Volvo Romania s.r.l.

BWB/Z-2118

23.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ascendum, S.A., Praça Marquês de Pombal, 3A - 5 ̊, 1250-161 Lissabon, Portugal, beabsichtigt, (direkt und indirekt durch eine neu gegründete 100%ige Tochtergesellschaft) (i) sämtliche Anteile an und dadurch die alleinige Kontrolle über Volvo Baumaschinen Österreich GmbH, Österreich, und damit mittelbare Alleinkontrolle über die 100%ige Tochtergesellschaften von Volvo Baumaschinen Österreich GmbH in der Tschechischen Republik, Slowakei, Ungarn und Kroatien, und (ii) sämtliche Vermögensgegenstände, Mitarbeiter und Leistungen aus sämtlichen Verträgen des Geschäftsbereichs für Baumaschinen der Volvo Romania s.r.l., Bukarest, Rumänien durch einen Asset Deal zu übernehmen und zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Baumaschinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.09.2013 weggefallen.

zurück zur Übersicht