Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Linz Center of Mechatronics GmbH; Johannes Kepler Universität Linz - BWB/Z-2115 | Bundeswettbewerbsbehörde

Linz Center of Mechatronics GmbH; Johannes Kepler Universität Linz

BWB/Z-2115

19.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Austrian Center of Competence in Mechatronics GmbH, FN 304675 b, Altenbergerstr. 69, 4040 Linz soll auf die Linz Center of Mechatronics GmbH, FN 207547 t, Altenbergerstr. 69, 4040 Linz, verschmolzen werden. In einem nächsten Schritt erhält die Johannes Kepler Universität Linz, Altenbergerstr. 69, 4040 Linz Geschäftsanteile an der Linz Center of Mechatronics GmbH übertragen, sodass die Johannes Kepler Universität Linz nach Herstellung der Zielstruktur an dieser einen 25%-igen Geschäftsanteil halten wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Mechatronikforschung und Mechatronikentwicklung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.09.2013 weggefallen.

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