Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HABAU Hoch- und Tiefbau Gesellschaft m.b.H.; OEKOTECHNA Entsorgungs- und Umwelttechnik GmbH - BWB/Z-2114 | Bundeswettbewerbsbehörde

HABAU Hoch- und Tiefbau Gesellschaft m.b.H.; OEKOTECHNA Entsorgungs- und Umwelttechnik GmbH

BWB/Z-2114

16.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb der OEKOTECHNA Entsorgungs- und Umwelttechnik GmbH, Perchtoldsdorf, durch HABAU Hoch- und Tiefbau Gesellschaft m.b.H., Perg, von Alpine Bau GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Recycling mineralischer Baurestmassen, Entsorgung von Bauabfällen, Behandlung von verunreinigten Böden, Abbruch von Bauwerken und Schadstoffsanierung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.09.2013 weggefallen.

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