Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RTL Group S.A.; CBS Studios Inc. - BWB/Z-2112 | Bundeswettbewerbsbehörde

RTL Group S.A.; CBS Studios Inc.

BWB/Z-2112

16.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

RTL Group S.A., Luxemburg, und CBS Studios Inc., USA, beabsichtigen die Gründung einer Gesellschaft in Singapur, an der RTL über ihre Tochtergesellschaft RTL Group Asia Pte Ltd., und CBS Studios über ihre Tochtergesellschaft CBS SEA Channels PTE Ltd., einen kontrollierenden Anteil in Höhe von 70% (RTL) bzw. einen nichtkontrollierenden Anteil in Höhe von 30% (CBS Studios) des Kapitals und der Stimmrechte halten werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Vermarktung von Pay-TV Programmen auf Großhandelsebene und den Verkauf von Fernsehwerbezeiten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2013 weggefallen.

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