Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Jost Beratungs- und Beteiligungs GmbH; Waagner-Biro AG; Liaunig Industrieholding AG - BWB/Z-2110 | Bundeswettbewerbsbehörde

Jost Beratungs- und Beteiligungs GmbH; Waagner-Biro AG; Liaunig Industrieholding AG

BWB/Z-2110

14.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angemeldet wird die beabsichtigte Verpflichtung der Jost Beratungs- und Beteiligungs GmbH ("Jost GmbH") zur Ausübung von Stimm- und Einflussrechten 716.698 Stückaktien (entspricht etwa 25,06%) an der Waagner-Biro Aktiengesellschaft ("WABI AG") gemäß dem noch zwischen der Jost GmbH und der Liaunig Industrieholding AG ("LIAG") noch abzuschließenden Syndikatsvertrag.Der Geschäftsbereich der WABI AG ist jener (i) des Fassaden- und Dächerbaus, (ii) des Brückenbaus, (iii) der Herstellung von bühnentechnischen Einrichtungen und (iv) der Herstellung von Spezialmaschinen für die Industrie, insbesondere für den Bergbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2013 weggefallen.

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