Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kirchdorfer Zement Beteiligungs GmbH; WIBAU Holding GmbH - BWB/Z-2109 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kirchdorfer Zement Beteiligungs GmbH; WIBAU Holding GmbH

BWB/Z-2109

12.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angemeldet wird der beabsichtigte Erwerb von insgesamt 54,27% der Geschäftsanteile an der WIBAU Holding GmbH durch die Kirchdorfer Zement Beteiligungs GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Transportbeton.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2013 weggefallen.

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