Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

delfort international GmbH; Cham Paper Group Italia Spa - BWB/Z-2107 | Bundeswettbewerbsbehörde

delfort international GmbH; Cham Paper Group Italia Spa

BWB/Z-2107

12.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an der Cham Paper Group Italia Spa (35010 Carmignano, Italien) durch die delfort international GmbH (4050 Traun, Österreich). Nach Abschluss der Transaktion wird delfort international GmbH 100% der Anteile von Cham Paper Group Italia Spa halten und folglich alleinige Kontrolle über Cham Paper Group Italia Spa ausüben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung und Vertrieb von Spezialpapier.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2013 weggefallen.

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