Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Porr Bau GmbH; Grund-, Pfahl- und Sonderbau GmbH; Geotechnik Systems GmbH - BWB/Z-2105 | Bundeswettbewerbsbehörde

Porr Bau GmbH; Grund-, Pfahl- und Sonderbau GmbH; Geotechnik Systems GmbH

BWB/Z-2105

09.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Porr Bau GmbH, Absberggasse 47, 1100 Wien, erwirbt von ALPINE Bau GmbH, Alte Bundesstraße 10, 5071 Wals bei Salzburg, 100% der Anteile an Grund-, Pfahl- und Sonderbau GmbH, Oberlaaer Straße 276, 1239 Wien, und 100% der Anteile an Geotechnik Systems GmbH, Oberlaaer Straße 276, 1239 Wien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Spezialtiefbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.08.2013 weggefallen.

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