Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. L.P.; Research Pharmaceutical Services, Inc. - BWB/Z-2102 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. L.P.; Research Pharmaceutical Services, Inc.

BWB/Z-2102

07.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Im Wege einer Verschmelzung beabsichtigt KKR & Co. L.P., USA, indirekt sämtliche Anteile und damit die alleinige Kontrolle über Research Pharmaceutical Services, Inc., USA, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Tätigkeitsbereich von klinischen Auftragsforschungsunternehmen (Contract Research Organizations; CROs), d.h. die Erbringung von ausgelagerten Forschungsdienstleistungen in Bezug auf Arzneimittel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2013 weggefallen.

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