Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TUNAP AG; Kemacos Full Filling Service GmbH - BWB/Z-2101 | Bundeswettbewerbsbehörde

TUNAP AG; Kemacos Full Filling Service GmbH

BWB/Z-2101

07.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 75% der Geschäftsanteile an der Kemacos Full Filling Service GmbH, Bahnhofstraße 47, 6176 Kematen in Tirol, durch die TUNAP AG, Weinfelderstraße 19, 8560 Märstetten, Schweiz. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Kosmetik / Körper-, Haarpflegemarkt inklusive Medizinprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.09.2013 weggefallen.

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