Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Print Express Zustellservice GmbH; Styria Services Holding GmbH; STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2100 | Bundeswettbewerbsbehörde

Print Express Zustellservice GmbH; Styria Services Holding GmbH; STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2100

06.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Print Express Zustellservice GmbH, die Styria Services Holding GmbH sowie die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. beabsichtigen die Verschmelzung der PL Print Logistik GmbH auf die Print Express Zustellservice GmbH, die Verschmelzung der LT Logistik- und Transport-GmbH auf die Print Express Zustellservice GmbH sowie den Verkauf des Geschäftsbereiches „Sonstige Logistik" der redmail Logistik & Zustellservice GmbH an die Print Express Zustellservice GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Vertrieb und Verteilung von Tageszeitungen sowie periodischen Druckwerken im Wege der Hauszustellung, des „Stummen Verkaufs", der Schüttenbelieferung, der Kolportage sowie Sammlung von Einwegverpackungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.09.2013 weggefallen.

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