Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volksbank Wien AG; Volksbank Baden e.Gen. - BWB/Z-2099 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volksbank Wien AG; Volksbank Baden e.Gen.

BWB/Z-2099

02.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Übertragung des Bankbetriebes der Volksbank Baden e.Gen. durch Einbringung gemäß § 92 BWG in die Volksbank Wien AG gegen die Ausgabe von neuen Aktien durch diese im Wege einer Kapitalerhöhung. Mit Durchführung der Kapitalerhöhung erhöht sich der direkte Anteil der Volksbank Baden e.Gen. am Grundkapital der Volksbank Wien AG auf 26,93%.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.08.2013 weggefallen.

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