Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Alpine Bau GmbH - BWB/Z-2097 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Alpine Bau GmbH

BWB/Z-2097

02.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft die geplante Nutzung der Asphaltmischanlagen Hollersbach, Dürnfeld, Hermagor-Podlanig, Lambrechten/Gerhagen und Nörsach der insolventen ALPINE Bau GmbH durch zeitlich begrenzte prekaristische Überlassung an Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung von Asphalt.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 28.08.2013 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

zurück zur Übersicht