Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Alpine Bau GmbH
BWB/Z-2097
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die angemeldete Transaktion betrifft die geplante Nutzung der Asphaltmischanlagen Hollersbach, Dürnfeld, Hermagor-Podlanig, Lambrechten/Gerhagen und Nörsach der insolventen ALPINE Bau GmbH durch zeitlich begrenzte prekaristische Überlassung an Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung von Asphalt.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2013.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 28.08.2013 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.