Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PORR Bau GmbH; Dipl. Ing. Werner Goidinger, Bau- und Betonwarengesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2095 | Bundeswettbewerbsbehörde

PORR Bau GmbH; Dipl. Ing. Werner Goidinger, Bau- und Betonwarengesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2095

31.07.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PORR Bau GmbH beabsichtigt, den Teilbetrieb "Hoch- und Tiefbau" der Dipl. Ing. Werner Goidinger, Bau- und Betonwarengesellschaft m.b.H., 6511 Zams, im Wege eines Asset Deals zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Hoch- und Tiefbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.08.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.08.2013 weggefallen.

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