Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Express-Interfracht Internationale Spedition GmbH; ChemFreight Transport, Logistik & Waggonvermietung GmbH - BWB/Z-2094 | Bundeswettbewerbsbehörde

Express-Interfracht Internationale Spedition GmbH; ChemFreight Transport, Logistik & Waggonvermietung GmbH

BWB/Z-2094

31.07.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb alleiniger Kontrolle an der ChemFreight Transport, Logistik & Waggonvermietung GmbH, Wien, durch die Express-Interfracht Internationale Spedition GmbH, Wien, einer Gesellschaft des ÖBB-Konzerns. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Speditionsdienstleistungen samt Nebentätigkeiten und Vermietung von Güterwaggons.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.08.2013 weggefallen.

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