Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Manwin Holding S.à.r.l.; Bright Imperial Limited; RedTube
BWB/Z-2088
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Manwin Holding S.à.r.l., 32 Boulevard Royal, L-2448 Luxemburg, erwirbt vom Veräußerer Bright Imperial Limited (Hong Kong), 27/F Tesbury Center, 28 Queen's Road East, Wanchai, Hong Kong, die Vermögenswerte von RedTube. Bright Imperial Limited (Hong Kong), erhält im Gegenzug eine Beteiligung ("Class A Stock") an der erwerbenden Tochtergesellschaft Manwin RT Holding S.à.r.l.. Das Zusdammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung und Verbreitung von Erotikunterhaltungsprodukten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2013.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2013 weggefallen.