Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG; Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG; Verlagsgruppe Droemer Knaur Verwaltungsgesellschaft mbH - BWB/Z-2071 | Bundeswettbewerbsbehörde

Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG; Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG; Verlagsgruppe Droemer Knaur Verwaltungsgesellschaft mbH

BWB/Z-2071

08.07.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG, Gänsheidestraße 26, 70184 Stuttgart, Deutschland beabsichtigt, seine Beteiligung von 50% an der Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG, Hilblestraße 54, 80636 München, Deutschland sowie an der Komplementärgesellschaft Verlagsgruppe Droemer Knaur Verwaltungsgesellschaft mbH, Hilblestraße 54,80636 München, Deutschland auf 100% zu erhöhen und damit alleinige Kontrolle zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Verlagsbuchwesen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.08.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.08.2013 weggefallen.

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