Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MVC Motors GmbH; Dvorak & Partner GmbH; AutoItalia - BWB/Z-2070 | Bundeswettbewerbsbehörde

MVC Motors GmbH; Dvorak & Partner GmbH; AutoItalia

BWB/Z-2070

08.07.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der Masse des insolventen Betriebes Dvorak & Partner GmbH und Neustart des Geschäftsbetriebes am Standort Wienerstraße 152, 2345 Brunn am Gebirge durch MVC Motors GmbH.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich KFZ wie Handel mit Neuwagen, Handel mit Gebrauchtwagen, Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen, Verkauf und Handel von Ersatzteilen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.08.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.08.2013 weggefallen.

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