Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. L.P.; PRA Holdings, Inc. - BWB/Z-2068 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. L.P.; PRA Holdings, Inc.

BWB/Z-2068

04.07.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Im Wege einer Verschmelzung beabsichtigt KKR & Co. L.P. (USA) indirekt sämtliche Anteile und damit die alleinige Kontrolle über PRA Holdings, Inc. (USA) zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Tätigkeitsbereich von klinischen Auftragsforschungsunternehmen (Contract Research Organizations; GROs), d.h. die Erbringung von ausgelagerten Forschungsdienstleistungen in Bezug auf Arzneimittel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.08.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2013 weggefallen.

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