Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Eau Ecarlate SAS; Punch Industries; Menelaus B.V.; Dr. A. & L. Schmidgall GmbH & Co KG - BWB/Z-2066 | Bundeswettbewerbsbehörde

Eau Ecarlate SAS; Punch Industries; Menelaus B.V.; Dr. A. & L. Schmidgall GmbH & Co KG

BWB/Z-2066

02.07.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Eau Ecarlate SAS (Frankreich), Punch Industries (Irland) und Menelaus B.V. (Niederlande) beabsichtigen, wesentliche Unternehmensteile der Dr. A. & L. Schmidgall GmbH & Co KG, einem 100%igem Tochterunternehmen der Hedoga-Gruppe (Schweiz), zu erwerben.Eau Ecarlate SAS, Punch Industries und Menelaus B.V. sind Gesellschaften der Spotless Group SAS, einer Tochtergesellschaft der Stainfree SA (Luxemburg), die wiederum zur Gänze der Spunken SA (Luxemburg) gehört. Spunken SA gehört zu 73,1% BC European Capital VIII, die wiederum von CIE Management II Limited (Guernsey) geleitet wird.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Wäschepflegeprodukte und Haushaltspflegeprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.07.2013 weggefallen.

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