Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H.; B&W GmbH; PSD Wohnimmobilien GmbH & Co OG - BWB/Z-2064 | Bundeswettbewerbsbehörde

WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H.; B&W GmbH; PSD Wohnimmobilien GmbH & Co OG

BWB/Z-2064

02.07.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angemeldet wird der Optionsvertrag vom 27. Juni 2013 zwischen der BUWOG-Bauen und Wohnen GmbH als Optionsgeber einerseits, der WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H. ("WAG") sowie der B&W GmbH als Optionsnehmerinnen andererseits über den Erwerb von 95% der Geschäftsanteile an der PSD Wohnimmobilien GmbH & Co OG durch die WAG und 5% an der PSD Wohnimmobilien GmbH & Co OG durch die B&W GmbH. Der Optionsvertrag räumt nach Erfüllung der Optionsbedingungen durch den Optionsgeber den Optionsnehmerinnen das Recht ein, innerhalb einer Optionsfrist von zwei Monaten durch einseitige Bekanntgabe der Optionsausübung die oben genannten Anteile zu erwerben. Demnach wird ein Beteiligungsgrad von 50% überschritten.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Wohnungsvermietung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.07.2013 weggefallen.

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