Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Tyrol Equity AG; Eisbär Beteiligungs GmbH
BWB/Z-2059
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Angemeldet wird die beabsichtigte Erhöhung der Beteiligung der Tyrol Equity AG („Tyrol") an der Eisbär Beteiligungs GmbH („Eisbär") von 26,67 % auf 66,67 % der Geschäftsanteile durch Erwerb von 40 % der Geschäftsanteile von der Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft („Invest"). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Produktion und Vertrieb von Kopfbedeckungen und Pullover.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.07.2013.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.07.2013 weggefallen.