Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Shimano Europe Retail Division B.V.; Paul Lange & Co. OHG - BWB/Z-2057 | Bundeswettbewerbsbehörde

Shimano Europe Retail Division B.V.; Paul Lange & Co. OHG

BWB/Z-2057

18.06.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Shimano Europe Retail Division B.V. ("SERD") und Paul Lange & Co. OHG beabsichtigen die gemeinsame Gründung der Shimano Paul Lange Soft Goods Holding B.V. ("SPLH"). SPLH wird ihren Sitz in Industrieweg 24, 8071 CT Nunspeet (Niederlande) haben und zu 100% an der Pearl Izumi Factory Store Austria GmbH ("PIFSA") mit Sitz in Wien (Österreich) beteiligt sein. SPLH soll eine Joint Venture Holdinggesellschaft (Unternehmensbeteiligungsgesellschaft) sein. PIFSA soll ein Outlet-store sein, welcher hauptsächlich das veraltete Lagersortiment von 'soft goods' der Marken SHIMANO und PEARL IZUMI, einschließlich Radsport- und Laufsportkleidung, Radsport- und Laufsportschuhe, Werbeartikel und Sportbrillen vertreibt.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.07.2013 weggefallen.

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