Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mercuria Energy Group Limited; Carbon Acquisition Company Ltd - BWB/Z-2056 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mercuria Energy Group Limited; Carbon Acquisition Company Ltd

BWB/Z-2056

17.06.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mercuria Energy Group Limited, Zypern, beabsichtigt, mittelbar über ihre indirekte 100%ige Tochtergesellschaft Carbon Ventures Limited, Cayman Islands, sämtliche Kapitalanteile an und damit die alleinige Kontrolle über die Carbon Acquisition Company Ltd, Jersey, d.h. die Holdinggesellschaft von Eco Securities Group plc., Irland, zu erwerben, die ihrerseits die Holdinggesellschaft der EcoSecurities Gruppe ist. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Beschaffung und den darauf folgenden Handel mit CO2-Emissionszertifikaten, die bei Projekten zur Reduktion von Treibhausgasen gewonnen werden.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.07.2013 weggefallen.

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