Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mayr-Melnhof Cartonboard International GmbH; Sødra Cell Folla AS - BWB/Z-2054 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mayr-Melnhof Cartonboard International GmbH; Sødra Cell Folla AS

BWB/Z-2054

13.06.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an der norwegischen Sødra Cell Folla AS, durch die Mayr-Melnhof Cartonboard International GmbH, einer Gesellschaft des Mayr-MelnhofKonzerns. Das Zusammenschlussverfahren betrifft den Bereich Produktion und Vertrieb von Verpackungspapieren, nämlich Karton und Teile der Produktsegmente Transportverpackungen und Übrige Papier- und Kartonverpackung sowie die Produktion von Zellstoff.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.07.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.07.2013 weggefallen.

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