Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
aws Mittelstandsfonds Beteiligungs GmbH & Co KG; New Telecom Holding GmbH
BWB/Z-2046
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb eines Anteils von 49% am Stammkapital der New Telecom Holding GmbH (Klagenfurt am Wörthersee) durch aws Mittelstandsfonds Beteiligungs GmbH & Co KG (Wien) im Rahmen einer Kapitalerhöhung und anschließenden Durchführung einer Kapitalherabsetzung bei der New Telecom Holding GmbH, verbunden mit einer weiteren Kapitalerhöhung (Kapitalschnitt). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation (Festnetz-Sprachtelefonie, Voice over IP-Telefonie, Breitband- und sonstige Internetdienstleistungen, Vermietung und Servicierung von Telefonanlagen).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.06.2013.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Das Kartellgericht hat mit Entscheidung vom 23.Juli 2013 den Zusammenschluss nicht untersagt. Der Beschluß ist rechtskräftig.