Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NKT Cables Group A/S; Telefonaktiebolaget LM Ericsson - BWB/Z-2042 | Bundeswettbewerbsbehörde

NKT Cables Group A/S; Telefonaktiebolaget LM Ericsson

BWB/Z-2042

22.05.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

NKT Cables Group A/S mit Sitz in Brondby (Dänemark) beabsichtigt, den Geschäftsbereich der Entwicklung und des Vertriebs von Energiekabeln für die Stromübertragung und Stromverteilung von Telefonaktiebolaget LM Ericsson mit Sitz in Stockholm (Schweden) zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Marktsegment Elektronik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.06.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.06.2013 weggefallen.

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