Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ADAC Beteiligungs- und Wirtschaftsdienst GmbH; Deutsche Post Mobility GmbH - BWB/Z-2041 | Bundeswettbewerbsbehörde

ADAC Beteiligungs- und Wirtschaftsdienst GmbH; Deutsche Post Mobility GmbH

BWB/Z-2041

22.05.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ADAC Beteiligungs- und Wirtschaftsdienst GmbH (München, Deutschland) beabsichtigt, eine 50%ige nicht-kontrollierende Beteiligung an der Deutsche Post Mobility GmbH (Bonn, Deutschland) von der Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH (Bonn, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung und den Vertrieb von Personenbeförderungsleistungen mit Fernbussen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.06.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.06.2013 weggefallen.

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