Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Charterhouse Gruppe; Armacell Gruppe - BWB/Z-2036 | Bundeswettbewerbsbehörde

Charterhouse Gruppe; Armacell Gruppe

BWB/Z-2036

16.05.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von 100% der Anteile an der Armacell Gruppe, bestehend aus (i) 100% der Geschäftsanteile an der Armacell International Holding GmbH mit Sitz in Münster, Deutschland, (ii) 100% der Anteile an der Armacell Insulation UK Holding Limited mit Sitz in Oldham, Vereinigtes Königreich und (iii) 100% der Anteile an der Insulation Spain Holdings S.L.U. mit Sitz in Girona, Spanien durch Private Equity Fonds, die von der Charterhouse Gruppe, London, Vereinigtes Königreich verwaltet werden.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Dämmstoffe und Schaumkunststoffe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.06.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.06.2013 weggefallen.

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