Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Siemens AG Österreich; Wirtschaftsagentur Wien Beteiligungen GmbH; Wien 3420 Holding GmbH; Aspern Smart City Research GmbH
BWB/Z-2033
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von gemeinsamer Kontrolle an der Aspern Smart City Research GmbH, Wien, derzeit mittelbar im alleinigen Eigentum der Wiener Stadtwerke Holding AG, durch die Siemens Aktiengesellschaft Österreich, Wien, Wirtschaftsagentur Wien Beteiligungen GmbH, Wien und Wien 3420 Holding GmbH, Wien.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Organisation, Planung und Finanzierung bzw. Beratung im Bereich von Forschung und Entwicklung im Bereich Smart Grid/City-Technologien.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.06.2013.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.06.2013 weggefallen.