Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rhenus AG & Co. KG; Mierka Beteiligungs GmbH - BWB/Z-2032 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rhenus AG & Co. KG; Mierka Beteiligungs GmbH

BWB/Z-2032

15.05.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rhenus AG & Co. KG (Deutschland) beabsichtigt, die bereits bestehende Beteiligung ihrer Konzerngesellschaft Rhenus Beteiligungen International GmbH (Deutschland) an der Mierka Beteiligungs GmbH (Krems) im Wege einer Kapitalerhöhung von 26% auf 51% aufzustocken. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Umschlag- und Speditionsdienstleistungen und Kontraktlogistik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.06.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.06.2013 weggefallen.

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