Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Tyrol Equity AG; OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG; Lenzing Plastics GmbH - BWB/Z-2028 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Tyrol Equity AG; OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG; Lenzing Plastics GmbH

BWB/Z-2028

13.05.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der Lenzing Plastics GmbH mit Sitz in 4860 Lenzing durch Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft mit Sitz in 4020 Linz (30%), Tyrol Equity AG mit Sitz in 6020 Innsbruck (30%), OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG mit Sitz in Linz (18%), CR Management und Investment GmbH mit Sitz in 4840 Vöcklabruck (4%) und Johann Huber (3%). Der Erwerb erfolgt mittelbar über die eigens zum Zweck des anmeldungsgegenständlichen Erwerbs gegründete LP Beteiligungs & Management GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung von Produkten aus Polyolefinen, Polypropen und Fluorpolymeren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.06.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.06.2013 weggefallen.

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