Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Therapiezentrum Enns GmbH; Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals-AG - BWB/Z-2025 | Bundeswettbewerbsbehörde

Therapiezentrum Enns GmbH; Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals-AG

BWB/Z-2025

02.05.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals-AG verkauft  eine Beteiligung von 67% an der Therapiezentrum Enns GmbH an die (erst zu gründende) Therapiezentrum Enns Holding GmbH, deren Gesellschafter die VAMED Management Service GmbH & Co KG, FN 252871w (Beteiligung 14,9%), die VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH & Co KG, FN 186418w (Beteiligung 14,8%) sowie die Raiffeisen-IMPULS-Holding GmbH & Co KG, FN 260613f (Beteiligung 70,3%) sein werden. Die Therapiezentrum Enns GmbH wird in Enns eine neurologische und pulmologische Rehabilitationsanstalt errichten und betreiben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2013 weggefallen.

zurück zur Übersicht