Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft; Filialdirektion NÖ West Landesdirektion Haag - BWB/Z-2023 | Bundeswettbewerbsbehörde

Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft; Filialdirektion NÖ West Landesdirektion Haag

BWB/Z-2023

30.04.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Übertragung des Teilbetriebes Filialdirektion NÖ West Landesdirektion Haag der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG auf Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.05.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.05.2013 weggefallen.

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