Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ARE Austrian Real Estate Development GmbH; Immovate Realita AG; Am Heumarkt 35 GmbH & Co KG - BWB/Z-2020 | Bundeswettbewerbsbehörde

ARE Austrian Real Estate Development GmbH; Immovate Realita AG; Am Heumarkt 35 GmbH & Co KG

BWB/Z-2020

26.04.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von gemeinsamer Kontrolle über die Am Heumarkt 35 GmbH & Co KG (8010 Graz, Leechgasse 58) und damit indirekt über die Liegenschaft EZ 3737 GB 01006 Landstraße durch die ARE Austrian Real Estate Development GmbH (1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1) und die Immovate Realita AG (1010 Wien, Neutorgasse 12). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Immobilienentwicklung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.05.2013 weggefallen.

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