Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Orell Füssli Buchhandlungs AG; Thalia Bücher AG - BWB/Z-2019 | Bundeswettbewerbsbehörde

Orell Füssli Buchhandlungs AG; Thalia Bücher AG

BWB/Z-2019

25.04.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Orell Füssli Buchhandlungs AG (Schweiz) und Thalia Bücher AG (Schweiz) beabsichtigen, ein Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen zu gründen und in dieses ihre jeweiligen in der Schweiz bestehenden Aktivitäten im Einzelhandel mit Büchern und verwandten Produkten einzubringen. Das Gemeinschaftsunternehmen wird ausschließlich in der Schweiz tätig sein. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandel mit Büchern und verwandten Produkten in der Schweiz.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.05.2013 weggefallen.

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