Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CC Investment AG; Competence Investment AG; MC EINS Investment GmbH - BWB/Z-2017 | Bundeswettbewerbsbehörde

CC Investment AG; Competence Investment AG; MC EINS Investment GmbH

BWB/Z-2017

24.04.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die CC Investment AG (nunmehr Alpen Immobilieninvestment AG), eine 98,57%ige Tochtergesellschaft der HYPO TIROL BANK AG (FN 171611 w) sowie die Competence Investment AG (FN 186141 m) gründeten gemeinsam die MC EINS Investment GmbH (FN 322164 x). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und Umsetzung eines Immobilienprojekts ("Messecarree - Bauteil A") auf der Liegenschaft Gst-Nr 1744/49 im Grundbuch 01657 Leopoldstadt sowie dessen Verwertung/Vermietung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.05.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.05.2013 weggefallen.

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