Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LDC (Managers) Limited; Eau et Feu SAS; Vanrullen Uniser SAS; Kidde Products Limited; Kidde-Fenwal, Inc. - BWB/Z-2016 | Bundeswettbewerbsbehörde

LDC (Managers) Limited; Eau et Feu SAS; Vanrullen Uniser SAS; Kidde Products Limited; Kidde-Fenwal, Inc.

BWB/Z-2016

23.04.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

LDC (Managers) Limited (England) erwirbt eine indirekte Mehrheitsbeteiligung an (i) Eau et Feu SAS, (Frankreich), (ii) Vanrullen Uniser SAS (Frankreich), (iii) den Vermögenswerten von Angus Fire und Angus Fire Engineering der Kidde Products Limited (England und Wales) und (iv) den Vermögenswerten von National Foam der Kidde-Fenwal, Inc. (USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erzeugung und den Vertrieb von Brandschutzprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.05.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.05.2013 weggefallen.

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