Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Danube Hotel-Betriebsgesellschaft m.b.H.; Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2015 | Bundeswettbewerbsbehörde

Danube Hotel-Betriebsgesellschaft m.b.H.; Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2015

23.04.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erhöhung der Beteiligung der Danube Hotel-Betriebsgesellschaft m.b.H. (1030 Wien, Johannesgasse 28) an der Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H. (1014 Wien, Heldenplatz 2) von 24,99% auf 28,50% des Stammkapitals der Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.05.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.05.2013 weggefallen.

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