Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Zurmont Madison Private Equity L.P.; EGS Beteiligungen AG; Bauwerk Holding AG; Johan G. Olsen AS; Boen AS
BWB/Z-2013
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an der Boen AS, Kristiansand, Norwegen, durch die Bauwerk Holding AG, St. Margarethen, Schweiz ("Bauwerk"), vom derzeitigen Alleingesellschafter, der Johan G. Olsen AS, Kristiansand, Norwegen ("Johan G. Olsen"). Gleichzeitig erwirbt Johan G. Olsen wiederum 32,5% der Anteile an Bauwerk.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Herstellung von Parkett.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.05.2013.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.05.2013 weggefallen.