Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fin.Fer S.p.A.; BSTG, Drahtwaren Produktions- und Handels-GmbH; AVI Alpenländische Veredelungs - Industrie Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2012 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fin.Fer S.p.A.; BSTG, Drahtwaren Produktions- und Handels-GmbH; AVI Alpenländische Veredelungs - Industrie Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2012

16.04.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 70% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über BSTG, Drahtwaren Produktions- und Handels-GmbH, Linz, Österreich, welcher AVI Alpenländische Veredelungs - Industrie Gesellschaft m.b.H., Raaba, Österreich, ihr Geschäft mit Baustahlmatten übertragen wird, durch Fin.Fer S.p.A., Osoppo, Italien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Breich Betonstahlprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.05.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.05.2013 weggefallen.

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