Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Alpenmilch Salzburg Gesellschaft m.b.H; Käsehof GmbH - BWB/Z-2011 | Bundeswettbewerbsbehörde

Alpenmilch Salzburg Gesellschaft m.b.H; Käsehof GmbH

BWB/Z-2011

16.04.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Verschmelzung durch Aufnahme der Käsehof GmbH als übertragende Gesellschaft auf die Alpenmilch Salzburg Gesellschaft m.b.H. als übernehmende Gesellschaft, wobei dem bisherigen Gesellschafter der Käsehof GmbH, der Käsehof Besitzgenossenschaft eGen., ein 15%-Anteil am Stammkapital der Alpenmilch Salzburg Gesellschaft m.b.H. zukommt. Das Zsammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Produktion und Handel mit Molkereiprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.05.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Der Prüfungsantrag wurde magels Anmeldebedürftigkeit des Zusammenschlusses vom Kartellgericht mit Beschluss vom 26.06.2013 zu Kt 57, 60/13 zurückgewiesen.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 08.05.2013

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 08.05.2013

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