Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. L.P.; Alliance Tire Group B.V. - BWB/Z-2010 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. L.P.; Alliance Tire Group B.V.

BWB/Z-2010

12.04.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KKR & Co. L.P. (USA) beabsichtigt, indirekt rund 91% der Stimmrechte an und somit alleinige Kontrolle über Alliance Tire Group B.V. (Niederlande) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Spezialreifen (off-highway tyres) für Fahrzeuge in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Bauwirtschaft und Erdbauindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.05.2013 weggefallen.

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