Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Access Industries, Inc.; Warner Music Group Corp.; EMI Music Labels - BWB/Z-2008 | Bundeswettbewerbsbehörde

Access Industries, Inc.; Warner Music Group Corp.; EMI Music Labels

BWB/Z-2008

05.04.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Access Industries, Inc. (USA) beabsichtigt, über Warner Music Group Corp. die Kontrolle über PLG Holdco Limited, EMI Music Belgium BVBA, EMI Czech Republic s.r.o., EMI Music Denmark AS, EMI Group Norway AS, EMI Music Poland Sp. z o.o., EMI Group Portugal SGPS Lda, EMI Music Spain SL und EMI Music Sweden AB (inklusive der Tochtergesellschaften dieser Gesellschaften) sowie, separat, EMI Music France S.A.S. zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Tonträgergeschäft.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.05.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.05.2013 weggefallen.

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