Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BayWa r.e. renewable energy GmbH; SolarMarkt GmbH; Creotecc GmbH; Creotecc US LLC - BWB/Z-2001 | Bundeswettbewerbsbehörde

BayWa r.e. renewable energy GmbH; SolarMarkt GmbH; Creotecc GmbH; Creotecc US LLC

BWB/Z-2001

28.03.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BayWa r.e. renewable energy GmbH (München, Deutschland) beabsichtigt, von Gesellschaften der Würth-Solar-Gruppe sämtliche Anteile an der SolarMarkt GmbH (Schweiz), der Creotecc GmbH (Deutschland) und der Creotecc US LLC (USA) sowie bestimmte Vermögensgegenstände und Vertragsverhältnisse, welche mit dem Vertrieb, dem Betrieb und der Wartung von Photovoltaik-Systemen und Photovoltaik-Komponenten durch die Verkäuferinnen in Deutschland in Verbindung stehen, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.04.2013 weggefallen.

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