Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Equinox SA; Steilmann Holding AG; Adler Modemärkte AG - BWB/Z-2000 | Bundeswettbewerbsbehörde

Equinox SA; Steilmann Holding AG; Adler Modemärkte AG

BWB/Z-2000

21.03.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens ist der Erwerb gemeinsamer Kontrolle über die Adler Modemärkte AG (Haibach, Deutschland) durch die Equinox SA (Luxembourg-Ville, Luxembourg) und die Steilmann Holding AG (Bergkamen, Deutschland) durch Aktienerwerb und öffentliches Übernahmeangebot.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft  den Geschäftsbereich Bekleidung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.04.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.04.2013 weggefallen.

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