Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bertelsmann SE & Co. KGaA; Pearson plc - BWB/Z-1998 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bertelsmann SE & Co. KGaA; Pearson plc

BWB/Z-1998

19.03.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bertelsmann SE & Co. KGaA (Deutschland) und Pearson plc (Großbritannien) beabsichtigen, ihre jeweiligen weltweiten Buchverlagsgeschäfte, Random House einerseits und Penguin andererseits, in einer unter gemeinsamer Kontrolle stehenden neuen Einheit, Penguin Random House, zusammenzulegen. Die Anteile an Penguin Random House werden zu 53% von Bertelsmann und zu 47% von Pearson erworben. Der Zusammenschluss betrifft in erster Linie das Verlagsgeschäft mit englisch-, spanisch- und katalanischsprachigen Büchern.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.04.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.04.2013 weggefallen.

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