Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PAI partners SAS; Païperlek Investments S.a.r.l.; ADB Airfield Solutions Group; Butterfly Topco Holding Luxembourg S.A. - BWB/Z-1995 | Bundeswettbewerbsbehörde

PAI partners SAS; Païperlek Investments S.a.r.l.; ADB Airfield Solutions Group; Butterfly Topco Holding Luxembourg S.A.

BWB/Z-1995

13.03.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Païperlek Investments S.a.r.l., Luxembourg, eine direkt vollständig im Eigentum mehrerer Investmentfonds stehende Gesellschaft, die von der PAI partners SAS, Frankreich, verwaltet werden, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über die Butterfly Topco Holding Luxembourg S.A., Luxembourg, zu erwerben, die ihrerseits die Holdinggesellschaft der ADB Airfield Solutions Group ist.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäft mit Flughafenbefeuerungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.04.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.04.2013 weggefallen.

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