Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group; R1 Holding Gesellschaft m.b.H.; SR Beteiligungsges.m.b.H.; Soravia Food Market GmbH; VVT Vermögensverwaltung GmbH - BWB/Z-1992 | Bundeswettbewerbsbehörde

WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group; R1 Holding Gesellschaft m.b.H.; SR Beteiligungsges.m.b.H.; Soravia Food Market GmbH; VVT Vermögensverwaltung GmbH

BWB/Z-1992

07.03.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb gemeinsamer Kontrolle an der Soravia Food Market GmbH sowie der VVT Vermögensverwaltung GmbH durch die WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group, die R1 Holding Gesellschaft m.b.H. und die SR Beteiligungsges.m.b.H. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Fischproduktion und Vertrieb sowie Stromerzeugung und Stromabgabe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.04.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.03.2013 weggefallen.

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